Studienplan Griechische Philologie (Lehramt/Magister)


Philologisches Seminar der Universität Tübingen, Wilhelmstr. 36, 72074 Tübingen, Tel. 07071/297-6092 und -4977


Übersicht

1. Das FachGriechische Philologie in Tübingen

2. Studienabschlüsse

3. Begleitfächer

4. Voraussetzungenfür das Studium

5. Organisationund Aufbau des Studiums

6. Prüfungen

7. Studienberatung

8. Berufsbilder

1. Das Fach Griechische Philologie in Tübingen

Themen aus den zentralen Feldern der griechischen Literatur und Kultur werden auf allen Veranstaltungsebenen regelmäßig behandelt. Sowohl literatur- als auch kulturwissenschaftliche Methoden und Ansätze finden dabei Verwendung. Besondere Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind die Literatur der archaischen und klassischen Epoche, vor allem die poetischen Gattungen, die griechische Philosophie, vor allem Platon, Aristoteles und die Geschichte des Platonismus, sowie kulturanthropologische Fragestellungen.

2. Studienabschlüsse

Das Fach Griechische Philologie kann entweder im Rahmen eines Lehramtsstudienganges oder im Rahmen eines Magisterstudienganges studiert werden. Die weitgehende Identität beider Studiengänge ermöglicht das Ablegen der Magisterprüfung zusätzlich zum Lehrantsexamen ohne wesentlich größeren Studienaufwand, wenn die Staatsexamensarbeit als Magisterarbeit eingereicht wird; dabei werden Klausuren und mündliche Prüfung aus dem Lehramtsexamen nicht auf die Magisterprüfung übernommen. Das Ablegen des Lehramtsexamens nach der Magisterprüfung setzt eine entsprechende Fächerverbindung voraus und erfordert (s. Synopse 6.4.) zusätzlich den Nachweis eines pädagogischen Begleitstudiums. Die Einschreibung in beide Studiengänge, Griechische Philologie Lehramt und Magister, ist grundsätzlich unproblematisch; sie kann zu Beginn des Studium, aber auch nach mehreren Semestern Studium nur eines der beiden Studiengänge erfolgen, wozu das Seminar eine Anrechnungsbescheinung ausstellt. Für die beiden Studiengänge gelten die Bestimmungen folgender Prüfungsordnungen:

2.1. Lehramt:

Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 2. Dezember 1977 (geänderte Fassung vom 18.10.1989), zuletzt geändert durch die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnungnen über die Wissenschaftliche Prüfung und die Künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 15.1.1991.

2.2. Magister:

Der Allgemeine Teil der Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Tübingen vom 22.Dezember 1981. (Der Entwurf des Besonderen Teiles der Magisterprüfungsordnung liegt vor und ist von der Fakultät verabschiedet worden)

3. Begleitfächer

3.1. Studiengang Lehramt:

Griechisch kann als Hauptfach einer Zweifächerverbindung studiert werden. Allerdings ist Griechisch nach der letzten Änderung der obengenannten Prüfungsordnung nur noch in Kombination mit Latein Bestandteil einer aus schulischen Gründen erwünschten Zweifächerverbindung. Alle anderen Lehramtsfächer sind in Kombination mit Griechisch nur im Rahmen einer Dreifächerverbindung (2 Hauptfächer + Erweiterungsprüfung in einem dritten Fach, das als Haupt-oder Beifach studiert werden kann) aus schulischen Gründen erwünscht. In einer solchen Dreifächerverbindung kann auch Griechisch als Beifach studiert werden.

3.2. Studiengang Magister

Entsprechend den Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung kann die Magisterprüfung in zwei Hauptfächern oder in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt werden, wobei die Griechische Philologie als Haupt- oder Nebenfach fungieren kann. Als zweites Hauptfach bzw. als Nebenfächer sind auch alle Fächer wählbar, die in anderen Magisterprüfungsordnungen der Universität Tübingen vorgesehen sind. Auskünfte im einzelnen Falle über die z.Zt. möglichen Fächerverbindungen erteilt das Dekanat der Fakultät für Kulturwissenschaften, Hölderlinstr.19, 72074 Tübingen, Tel.: 07071/29-6858.

4. Voraussetzungen für das Studium

Voraussetzung für ein Griechischstudium ist die Immatrikulation als Studierende(r) an der Universität Tübingen. Darüberhinaus ist im Hauptfach das Große Latinum und das Graecum (dieses spätestens zur Zwischenprüfung), im Nebenfach das Graecum nachzuweisen. Für den Fall, daß das Graecum oder das Große Latinum nachgeholt werden muß, wird dringend angeraten, eine entsprechende Übung zur Vorbereitung auf das Graecum oder das Große Latinum sofort zu Beginn des Studiums zu besuchen.

5. Organisation und Aufbau des Studiums

5.1. Vorbemerkung

Eine wesentliche Voraussetzung für den Studienerfolg ist das organische Zusammenspiel zwischen der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, in denen exemplarisch die Methodik wissenschaftlich-philologischer Arbeit vermittelt wird, und der ergänzenden selbständigen Textlektüre, die allein zum Erwerb der für einen erfolgreichen Studienverlauf erforderlichen Lesefähigkeit führen kann. Im Lauf ihres Studiums sollen die Studierenden die Fähigkeit erlangen, sich mit Hilfe der an bestimmten Themen und Texten exemplarisch erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten beliebige Texte und Textcorpora sowie die zugehörigen Sachbereiche verfügbar zu machen. Die eigene Studienleistung der Studierenden geht also über die unmittelbare Vor-und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen weit hinaus und erfordert daher eine Beschränkung der Gesamtzahl der zu belegenden Veranstaltungen auf maximal 64 SWS. Die Effizienz der selbständigen Lektüre ist ggf. durch Beratung und Überprüfung durch die Mitglieder des Lehrkörpers zu fördern. (Siehe hierzu unten 5.3.3.3) Die Veranstaltungsempfehlungen, die über die von Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen, sind deshalb als Orientierungsgrößen zu verstehen, die im Einzelfall nach Beratung durch die Mitglieder des Lehrkörpers, insbesondere den Studienfachberater modifiziert werden können.

5.2. Übersicht über die Veranstaltungstypen

Vorlesungen (V, V-Üb) 2-3(4) SWS

Vorlesungen zielen auf systematischen Wissenserwerb und auf die Einführung der Studierenden in den gegenwärtigen Stand der Forschung. In den Vorlesungen wird in der Regel entweder im Überblick eine Epoche oder ein Sachgebiet der Literaturgeschichte oder im Längsschnitt die Geschichte einer literarischen Gattung dargestellt (V-Üb) oder auch exemplarisch das Werk eines Autors oder ein Sachthema behandelt.Die Veranstaltung ist in der Regel zwei- bis dreistündig und verlangt eine Nachbereitungszeit von etwa gleichem Umfang.

Stilübungen (SÜ) 2 SWS

Die Stilübungen dienen im Übersetzen von deutschen Texten ins Griechische dem Erwerb aktiver Sprachbeherrschung. Auf der Anfängerstufe (Unterstufe I und - darauf aufbauend - II) werden grammatische Kenntnisse und ein angemessenes Vokabular mit dem Ziel der aktiven Anwendung gefestigt. In der Oberstufe (I) treten stilistische Gesichtspunkte stärker in den Vordergrund: Die Beherrschung von Ausdrucksvarianten ist unter anderem wichtige Voraussetzung für das Verständnis unterschiedlicher Stilebenen in der passiven Lektüre. Die zu übersetzenden deutschen Texte lehnen sich zunächst an Originaltexte an, durch deren selbständige Lektüre der notwendige aktive Wortschatz zu erwerben ist. Dabei wird die Fähigkeit entwickelt, auch freie deutsche Texte aus dem Gegenstandsbereich der Antike zu übersetzen. Zusammen mit den regelmäßigen häuslichen Aufgaben kann ein Zeitbedarf von etwa sechs zusätzlichen Stunden für die zweistündige Veranstaltung veranschlagt werden; in der Regel werden zwei Klausuren gestellt (in den Stilübungen der Unterstufe II unter Zwischenprüfungsbedingungen). Die Stilübungen der Oberstufe II dienen unmittelbar der Vorbereitung auf die dt.-gr. Staatsexamensklausur; sie sind nicht Pflichtbestandteil des Magisterstudiengangs.

Sprachliche Übungen an griechischen Texten/Lektüreübungen (LÜ) 2 SWS

Die in der Regel zweistündige Lektüreübung baut auf der regelmäßigen vorbereitenden Originaltextlektüre auf. Sie behandelt - bei Veranstaltungen für Anfänger in besonderem Maße - sprachliche Probleme und führt in das verstehende Lesen der Werke eines Autors, einer Gattung oder von Texten aus einem Bereich der Kulturgeschichte ein. Eine zweistündige Veranstaltung erfordert etwa vier Vorbereitungsstunden; sie schließt in der Regel mit einer Abschlußklausur unter Zwischenprüfungsbedingungen. Ein Sonderfall der Sprachlichen Übungen sind die Übersetzungsübungen zur Vorbereitung auf die griech.-dt. Klausur des Staatsexamens (KÜ), die aus mehreren Probeklausuren und deren eingehender Besprechung bestehen; sie sind nicht Pflichtbestandteil des Magisterstudiengangs.

Unterseminare (US) 2 SWS

Das Unterseminar führt anhand überschaubarer Werke oder Werkausschnitte in philologische Methoden, Arbeitsmittel und Arbeitstechniken im allgemeinen und in die sachgerechte Bearbeitung eines Autors oder Werks, einer Gattung oder Textgruppe im besonderen ein. Über die regelmäßige Mitarbeit hinaus werden mündliche Referate oder schriftliche Hausarbeiten erwartet, außerdem die selbständige Lektüre eines Lesepensums, das einschließlich des im Seminar behandelten Textes im WS ca. 120, im SS ca. 90 Seiten umfaßt. Das Unterseminar erfordert damit einen Zeitaufwand von durchschnittlich etwa acht Stunden für die zweistündige Veranstaltung. Es schließt regelmäßig mit einer Klausur unter Zwischenprüfungsbedingungen.

Hauptseminare (HS) 2-3 SWS

Dieser Veranstaltungstyp schließt methodisch an das exemplarische Vorgehen der Unterseminare an. In der Behandlung ganzer Texte oder Textcorpora, aber auch kleinerer Werkausschitte oder systematischer, kulturgeschichtlicher und rezeptionsgeschichtlicher Fragestellungen werden unterschiedliche Methoden angewandt. In einem größeren Referat oder einer größeren Hausarbeit üben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Strukturierung von Problemen, den selbständigen Umgang mit Hilfsmitteln und die Auseinandersetzung mit der neuesten Forschung ein. Abhängig von der Intensität dieser selbständigen Arbeit kann der Zeitaufwand jenen der Unterseminare übersteigen. Wird vom Seminarleiter eine schriftliche Hausarbeit gefordert, so ist diese in der Regel während der Vorlesungszeit des laufenden Semesters fertigzustellen.

Kolloquien (K) 2 SWS

In freier Form gemeinsamer Interpretation und Diskussion, unter Umständen mit kürzeren oder längeren Referaten, werden besonders schwierige Texte oder Spezialprobleme der Forschung in kleinerem Kreis besprochen. Die zweistündige Veranstaltung richtet sich in erster Linie, wenn auch nicht ausschließlich, an Studentinnen und Studenten im Hauptstudium.

5.3. Studienaufbau

5.3.1. Grundstudium

Das Grundstudium ist in der Regel nach vier Semestern mit der Zwischenprüfung abzuschließen (für Studierende, die zusätzlich das Graecum erwerben müssen wird ein Aufschub der Zwischenprüfung um zwei Semester gewährt). Während des Grundstudiums sollten sich die Studierenden sowohl durch die Teilnahme an den in der Zwischenprüfungsordnung geforderten Lehrveranstaltungen als auch durch intensive Eigenarbeit (umfängliche Lektüre) folgende Kenntnisse erwerben: angemessene Sprachbeherrschung - auch aktive - einschließlich metrischer und stilistischer Grundkenntnisse; Vertrautheit mit den wichtigsten Arbeitsmethoden und wissenschaftlichen Hilfsmitteln; Überblick über einen wichtigen Abschnitt in der Geschichte der griechischen Literatur oder über die Entwicklung einer wichtigen Gattung; sowie im Hauptfach außerdem einen Einblick in Fragestellung und Methoden anderer Disziplinen, die sich ebenfalls mit dem griechisch-römischen Altertum beschäftigen, insbesondere mit der Klassischen Archäologie, der Alten Geschichte, der antiken Philosophie und der antiken Religionswissenschaft. Die Abfolge der zu besuchenden Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich frei, jedoch bauen im Bereich der aktiven Sprachausbildung in Verbindung mit vertiefter Ausbildung in Syntax und Phraseologie die beiden Stufen der Unterstufe der Stilübungen aufeinander auf, d.h. der Besuch von Unterstufe II setzt den der Unterstufe I voraus. Insgesamt müssen bis zur Zwischenprüfung Veranstaltungen im Umfang von mindestens 27 SWS im Hauptfach (24 SWS im Nebenfach) belegt werden. Die Summe der Veranstaltungen, über die nach Maßgabe der Prüfungsordnungen qualifizierte Scheine vorzulegen sind (insgesamt 6 siehe hierzu die Synopse unten) und der drei Pflichtvorlesungen beläuft sich je nach Umfang der Vorlesungen auf 18-24 SWS. Diese Pflichtveranstaltungen sollten im Grundstudium vorwiegend durch den Besuch weiterer Vorlesungen und Lektüreübungen ergänzt werden.

5.3.1.1. Inhaltliche Orientierung der Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums

a) Die Einführung in das philologische Arbeiten erfolgt in 2 US (P)

b) Die sprachliche Ausbildung wird mit Schwerpunkt auf der aktiven Sprachbeherrschung vertieft in 1 SÜ I (P) und 1 SÜ II (P)

c) Einen ersten literaturgeschichtlichen Überblick vermitteln 2 V-Üb (P)

d) sowie mindestens 1 V (P)

e) und mindestens eine erfolgreich besuchte 1 LÜ (P)

f) In wenigstens einer Veranstaltung (die mit a, b, oder f identisch sein kann) werden elementare Metrikkenntnisse erworben 1 US, 1 LÜ

g) Studierende des Hauptfachs erweitern ihre Methodenkenntnisse durch ein US in einem der anderen mit der Antike befaßten Fächer (Alte Geschichte, Klass. Archäologie, antike Philosophie, im Magisterstudiengang auch Religionswissenschaft) 1 US (WP)

5.3.2. Hauptstudium

Das Hauptstudium ist einerseits auf die Ausbildung und Weiterentwicklung eigener wissenschaftlicher Interessen, andererseits auf die Verbreiterung und Vertiefung der Kenntnisse gerichtet. Dies gilt insbesondere für den Erwerb sicherer Sprachkenntnisse (Wortschatz und Grammatik auch in ihrer aktiven Anwendung) und eines auf Lektüre in der Originalsprache gegründeten Überblicks über die griechische Literaturgeschichte sowie die Fähigkeit, Texte im Zusammenhang des Werkes und der Gattung zu interpretieren und sie in ihrer historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedingtheit zu verstehen; darüberhinaus für die Aneignung von Kenntnissen in den Bereichen Literaturtheorie (v.a. Poetik und Rhetorik), Geschichte des griechisch-römischen Altertums, Archäologie, Mythologie und Religion sowie der Geographie des Mittelmeerraumes und der Topographie Attikas. Da die Prüfungsordnungen im Bereich des Hauptstudiums nur vergleichsweise wenige Pflichtveranstaltungen fordern (siehe hierzu die Synopse unten 6.4.), ist das Haupstudium in besonderer Weise der Ort für den Besuch von Wahlpflichtveranstaltungen.

5.3.2.1. Inhaltliche Orientierung der Veranstaltungen des Hauptstudiums

a) Mindestens zwei der vier Gebiete Epos, Drama, Geschichtsschreibung, Philosophie müssen intensiver behandelt werden sowie weitere zwei Gebiete aus dem Wahlpflichtbereich, wobei mindestens ein Gebiet über die vier Gebiete des Pflichtbereichs hinausgreifen muß 4 V, HS, LÜ, K (P/WP)

b) Die Fähigkeit, deutsche Texte stilsicher ins Griechische zu übertragen wird geübt in mindestens 1 SÜO I (P)

c) und für Absolventen des Staatsexamensstudiengangs im Hinblick auf die entsprechende Examensklausur intensiviert in 1 SÜO II (P)

d) Die Fähigkeit, auch schwierigere griechische Texte, ohne Hilfsmittel ins Deutsche zu übersetzen, wird gefestigt und überprüft in 1 KÜ (P)

e) Die im engeren Sinne literaturgeschichtlichen Kenntnisse werden vertieft durch:

Im Staatsexamensstudiengang:

- eine Veranstaltung zur Textkritik, Editions- und Dokumentations- technik 1 HS, K (WP) oder

-eine Veranstaltung zur literaturwissenschaftlichen Methodenlehre (Literaturtheorie) und ihrer Anwendung auf die antike Literatur 1 V, HS, K, LÜ (WP) oder

- eine Veranstaltung über ein Thema der griech. Kulturgeschichte 1 V, HS, K, LÜ (WP) oder

- eine Veranstaltung zur Antikerezeption 1 V, HS, K, LÜ (WP)

Im Magisterstudiengang mindestens zwei der folgenden Veranstaltungen:

- eine Veranstaltung zur Textkritik, Editions- und Dokumentations- technik 1 HS, K (WP)

-eine Veranstaltung zur literaturwissenschaftlichen Methodenlehre (Literaturtheorie) und ihrer Anwendung auf die antike Literatur 1 V, HS, K, LÜ (WP)

- eine Veranstaltung über ein Thema der griech .Kulturgeschichte 1 V, HS, K, LÜ (WP)

- eine Veranstaltung zur Antikerezeption 1 V, HS, K, LÜ (WP)

f) Studierende des Hauptfachs erwerben sich einen Einblick in sprach- wissenschaftliche Fragestellungen durch ein Sprachwissenschaftliches Unterseminar 1 US (P)

g) und vertiefen ihre archäologisch-topographischen Kenntnisse durch die Teilnahme an einer Exkursion in den griechisch-römischen Kulturbereich, das durch Seminar vorzubereiten ist 1 Exk. mit ES (P)

h) Absolventen des Staatsexamensstudienganges wird empfohlen im Rahmen der Pflichtveranstaltungen des pädagogischen Begleitstudiums an einem Seminar zur Didaktik der alten Sprachen teilzunehmen 1 FDS (WP)

Die unter e bis h genannten Veranstaltungen können zeitlich bereits während des Grundstudiums abgedeckt werden.

Für den Studiengang Staatsexamen (Beifach) gehören die unter c und e-h genannten Veranstaltungen nicht zum Bereich der Pflichtveranstaltungen. Gleiches gilt hinsichtlich der unter c-i genannten Veranstaltungen für die Absolventen des Magisterstudienganges im Nebenfach. Stattdessen wird dort (Mag. NF) die Teilnahme an einem fachfremden Proseminar aus den Bereichen Alte Geschichte, Klassische Archäologie, antike Philosophie oder Religionswissenschaft gefordert. Ebenso reduziert sich im Beifach- und Nebenfachstudiengang die Zahl der pflichtgemäß zu erbringenden Hauptseminarnachweise auf einen Schein.

5.3.3. Strukturierung und Planung der Originallektüre

5.3.3.1. Vorbemerkung

Ein wesentlicher Bestandteil des Studiums der Griechischen Philologie ist die auf Originallektüre basierende Kenntnis einer repräsentativen Auswahl aus den wichtigsten Werken der griechischen Literatur. Die folgende Übesicht gibt Auskunft über die Gebiete. die abgedeckt werden müssen, sowie über Lesequanten, die im Laufe des Studiums zu bewältigen sind. Die Gebiete des Pflichtbereichs sind in der angegebenen Weise auszufüllen. Aus dem Wahlpflichtbereich müssen zwei weitere Gebiete zusätzlich zu den vier Pflichtgebieten abgedeckt werden, wobei mindestens eines aus der Gruppe (A)/(B) stammen muß. (A) und (B) bieten die Möglichkeit, weitere Gebiete kennenzulernen, (C) und (D) Pflichtgebiete zu vertiefen. Selbstverständlich sind auch Aufsplitterungen und Kombinationen möglich (z.B. 1 Plutarch-Vita mit Aristot. Ath. Pol. und 1 Lukian-Dialog sowie Hom. Hymn. und Kall. Hymn. als die beiden weiteren Gebiete).

Zur Bewältigung des Lektürepensums bilden die besuchten Lehrveranstaltungen eine unentbehrliche Grundlage. Die Mitglieder des Lehrkörpers tragen diesem Bedürfnis der Studierenden durch ein entsprechendes Lehrangebot Rechnung. Alle vier Gebiete des Pflichtbereichs werden daher in vier Semestern in ven Veranstaltungstypen V, US, oder LÜ vollständig durchlaufen, so daß bereits der Studierende im Grundstudium in besonderer Weise die Gelegenheit hat, sich mit den Gebieten des Pflichtbereichs vertraut zu machen. Die Gebiete (A) und (B) des Wahlpflichtbereichs werden in ausreichender Weise auf allen Stufen angeboten.

5.3.3.2. Lektüreempfehlungen

Pflichtbereich

Poesie

(1) Epos: Hom. Il. oder Od. (ca 24 Bücher) + Hes. Theog. oder Erg. (1 Buch)

(2) Drama: ca. 5 Stücke (Trag. und Kom.)

Prosa

(1) Geschichtsschreibung: Hdt. oder Thuc. zur Hälfte (1 Oxf.-Bd. = ca. 400 bzw. 300 S.)

(2) Philosophie Plat. und/oder Aristot. (im Umfang von Plat. Politeia oder Aristot. NE oder Pol.)

Wahlpflichtbereich

(A) Lyrik: Iamb., Elegie u. Lieddichtung einschl. Pindar, Bakch. (in Ausw., ca. 1500 Verse)

(A) Rhetorik: Reden att. Redner (ca. 1 Oxf. Bd.) + Aristot. Rhet. oder Ps. Longin, Peri Hyps. mit Dion. Hal. Comp. verb.

(B) Hellenistische Dichtung Kall. Hymn. und Theokrit (ca. 10 Id.) oder Apoll. Rhod. (2 Bücher) oder die entsprechende Menge anderer Texte

(B) Prosa anderer 'Gattungen': Lukian (ca. 1 Oxf.-Bd.) oder Plutarch, Viten (ca. 4 Viten) oder Pausanias (ca. 3 Bücher) oder Strabo (ca. 3 Bücher) oder 1 Roman (Longos, Xenophon, Heliodor, Chariton oder Ach.Tat.) oder Entsprechendes

(C) Epos: Erweiterung von (1) um das gleiche Pensum aus Il., Od., oder Hom. Hymn.

(C) Geschichtsschreibung: Erweiterung von (1) um 1 weiteren Oxf.-Bd. Hdt. oder Thuc. oder Xen. Hell. oder Kyr. oder Aristot.Ath. Pol. + Ps.-Xen. Ath. Pol. + Lak.Pol. oder Polybios oder eines anderen Historikers

(D) Drama: Erweiterung von (2) um weitere 5 Dramen

(D) Philosophie: Erweiterung von (2) um das gleiche Pensum Plat. oder Aristot. oder Xen. Mem./Symp. (ca. 1 Oxf.-Bd.) oder Plotin (1 Enneade) oder Plutarch, Moralia (100-200 S.) oder Vorsokrat. (Ausw. ca. 1/2 Bd. D.-K.) oder Stoikerfrr. (ca. 1 Bd. SVF)/Epikur oder entsprechende Menge anderer philosophischer Texte

5.3.3.3 Unterstützung der selbständigen Lektüre durch Mitglieder des Lehrkörpers

Um diese eigenständige Lektüre so effizient wie möglich zu gestalten, haben sich die Mitglieder des Lehrkörpers des Philologischen Seminars bereit erklärt, Studierende, die einen Teilbereich des oben genannten Lektürekanons (ggf. auch davon abweichende Autoren oder Werkabschnitte) in der vorlesungsfreien Zeit übersetzen möchten, eingehend bei der Wahl der Hilfsmittel zu beraten und ihnen im Rahmen von Sprechstunden während der vorlesungsfreien Zeit beratend zur Verfügung zu stehen. Zusätzlich besteht, wenn es von den Studierenden gewünscht wird, am Ende der vorlesungsfreien Zeit oder zu Beginn des folgenden Semesters die Gelegenheit im Rahmen eines etwa 20minütigen diagnostischen Gesprächs mit dem betreffenden Mitglied des Lehrkörpers den erzielten Lernerfolg zu überprüfen.

6. Prüfungen

6.1. Zwischenprüfung

6.1.1. Zeitpunkt:

Die Zwischenprüfung wird in der Regel nach dem vierten Semester abgelegt. Die Meldung zur Prüfung erfolgt am Semesterende, die mündliche Prüfung zu Beginn des darauffolgenden Semesters. Das Nachlernen einer Sprache hat aufschiebende Wirkung (2 Semester).

6.1.2 Voraussetzungen:

Siehe hierzu oben 5.3.1. und 5.3.1.1. sowie Synopse unten 6.4.

6.1.3. Durchführung der Prüfung:

Die Zwischenprüfung wird in der Regel durch zwei Klausuren und eine mündliche Prüfung abgelegt.

6.1.3.1. Schriftliche Prüfung:

Die erste Klausur prüft die aktive Sprachbeherrschung. Sie besteht aus einer Übersetzung ins Lateinische. Die zweite Klausur prüft das Textverständnis. Sie besteht aus einer Übersetzung eines lateinischen Textes ins Deutsche. Zusatzfragen, die sich aus dem Text ergeben, sind möglich. Die Klausuren werden in der Regel im Rahmen der Stilübungen der Unterstufe II sowie der Unterseminare und Lektüreübungen, die mit einer entsprechenden Klausur verbunden waren, abgelegt. Die Dauer der Klausuren beträgt zwei Stunden. Ihr Ergebnis wird auf dem Seminarschein getrennt von der Bewertung der übrigen Leistungen ausgewiesen.

6.1.3.2. Mündliche Prüfung:

Gegenstand der mündlichen Prüfung ist ein vom Kandidaten mit dem Prüfer vereinbartes Gebiet (entweder das Werk eines Autors, bei umfangreichen Werken auch ein angemessener Teil daraus, oder ein entsprechendes Textquantum einer literarischen Gattung bzw. eines bestimmten Sachgebiets). Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung ergibt sich aus dem Ergebnis der beiden Klausuren und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 1:1:1.

6.2 Staatsexamen

6.2.1. Voraussetzungen:

siehe Synopse 6.4.

6.2.2. Wissenschaftliche Arbeit:

Wenn der Bewerber die in einem seiner Hauptfächer erforderliche wissenschaftliche Arbeit im Fach Griechisch anfertigen will, gilt auch hier Folgendes: Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung anzufertigen. Der Bewerber erhält sein Thema frühestens im 7. Fachsemester durch einen von ihm gewählten Universitätslehrer. Die Ablieferung der Arbeit hat vier Monate nach Vergabe des Themas zu erfolgen.

6.2.3. Schriftliche Prüfung:

Es sind zwei je vierstündige Klausuren ohne Hilfsmittel zu absolvieren: Übersetzung eines deutschen Textes ins Griechische; Übersetzung eines lgriechischen Textes ins Deutsche und Beantwortung von Fragen zum Text.

6.2.4. Mündliche Prüfung:

Es findet ein Prüfungsgespräch zur griechischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung je eines vom Bewerber angegebenen Gebietes aus Poesie und Prosa statt. (In der Regel je ein Schwerpunkt- und drei Studiengebiete in Poesie und Prosa). Der Kandidat hat bei der Prüfung der beiden Schwerpunktgebiete jeweils auch einen ihm vorgelegten Textabschnitt laut zu lesen und ins Deutsche zu übersetzen. Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten. Im Beifach beträgt die Dauer etwa 45 Minuten (in Analogie zur Hauptfachprüfung finden vom Bewerber angegeben Gebiete Berücksichtigung: in der Regel je ein Schwerpunkt- und zwei Studiengebiete in Poesie und Prosa) .

6.3. Magisterprüfung

6.3.1. Voraussetzungen:

siehe Synopse unten 6.4.

6.3.2. Magisterarbeit:

Hat der Kandidat das Fach Griechische Philologie als Hauptfach bzw. erstes Hauptfach gewählt, stellt der erste Fachprüfer innerhalb eines Monats nach der Zulassung zur Prüfung das Thema. Die Arbeit (Umfang ca.50-100 maschinenschriftliche Seiten) ist innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten abzuschließen.)

6.3.3. Schriftliche Prüfung:

Im Hauptfach besteht die Klausur aus der Übersetzung eines griechischen Textes ins Deutsche und aus der Beantwortung von Fragen, die sich aus dem Text ergeben. Im Nebenfach entfallen die Zusatzfragen. Bei der Auswahl des Textes wird in Haupt-und Nebenfach ein vom Kandidaten im Einvernehmen mit dem Prüfer angegebenes Schwerpunktgebiet berücksichtigt. Die Dauer der Klausur beträgt in beiden Fällen vier Stunden.

6.3.4. Mündliche Prüfung:

Im Hauptfach findet ein Prüfungsgespräch zu zwei vom Kandidaten mit dem Fachprüfer vereinbarten Schwerpunktgebieten (1 Poesie, 1 Prosa) statt. Der Kandidat hat auch aus beiden Gebieten einen Text laut zu lesen und ins Deutsche zu übersetzen. Das Prüfungsgespräch beschränkt sich allerdings nicht auf diese Schwerpunktgebiete.Dauer der Prüfung beträgt ca.60 min. Im Nebenfach ist nur ein Schwerpunktgebiet gefordert; die Dauer beträgt ca 30 min.

6.4.Synopse der zu erbringenden benoteten Leistungsnachweise

Lehramt Hauptf.Lehramt Beif.  Magister HF    Magister Nebenf.
Graecum        Graecum        Graecum        Graecum
Großes Latinum Großes Latinum
2 Proseminare  2 Proseminare  2 Proseminare   2 Proseminare
2 Stilübungen  2 Stilübungen  2 Stilübungen   2 Stilübungen
1 Lektüreübung 1 Lektüreübung 1 Lektüreübung  1 Lektüreübung
1 fachfremdes  -              1 fachfremdes   -
Proseminar                    Proseminar
(AG, klass. Arch.,            (AG, klass. Arch.
ant. Philos.)                 ant. Philos., Religionswiss.)
===== Zwischenprüfung in allen Studiengängen ================
2 Hauptsem.   1 Hauptsem.     2 Hauptsem.      1 Hauptsem.
1 Stilübung   -               1 Stilübung      -
(Oberstufe)                   (Oberstufe)
1 sprachwiss. -               1 sprachwiss.    1 fachfremdes
Proseminar                    Proseminar       Proseminar (AG,
                                               klass. Arch.,
                                               ant. Philos.,
                                               Religionswiss.)
1 Exkursion in  -              1 Exkursion     -
den griech./röm.               in den griech./röm.
Kulturbereich                  Kulturbereich

Für die Lehramtsstudiengänge wird darüberhinaus ein pädagogisches Begleitstudiuim gefordert, das zwei Übungen aus den Bereichen Pädagogik oder pädagogische Psychologie umfaßt. Gegebenenfalls kann eine dieser Veranstaltungen durch ein fachdidaktisches Seminar ersetzt werden.

7. Studienberatung

Allgemeine Studienberatungen für Anfänger durch Angehörige des Lehrkörpers finden jeweils in der ersten Semesterwoche statt. Darüberhinaus stehen die Assistenten in ihren Sprechstunden für individuelle Beratungen zur Verfügung. Siehe hierzu auch oben 5.3.3.3

8. Berufsbilder

Eine generelle Bewertung der Berufsaussichten und Chancen der Absolventen eines Studiums der Griechischen Philologie ist an dieser Stelle nicht möglich.Nach wie vor steht aber das Berufsbild Lehrer am Gymnasium im Vordergrund. Die überwiegende Mehrzahl der Studierenden ist deshalb auch für den Lehramtsstudiengang eingeschrieben. Als potentielle weitere unmittelbar fachbezogene Berufsfelder kann man bei entsprechender Qualifikation den Bibliotheksdienst, eine Verlagstätigkeit oder die Universitätslaufbahn in Betracht ziehen.


Stand: 21.04.95 - apsinfo@www.uni-tuebingen.de